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Neuauflage des Fassaden- und Hofprogramms im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts 2.0

Wer eine Immobilie im Geltungsbereich des Fassaden-und Hofprogramms der Gemeinde Nümbrecht hat (siehe Kartenauszug), kann für bestimmte Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an seinen öffentlich einsehbaren Fassaden- und Freiflächen eine Förderung beantragen.

Insgesamt stehen hierfür 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.

Wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant sind, aber unklar ist, welche Maßnahmen wirklich zu einer ortsgestalterischen Verbesserung beitragen würden, kann sich eine - allerdings begrenzte - Anzahl von Interessenten kostenfrei mit Hilfe von Gestaltungsvorschlägen und einer Vorher-/ Nachherdarstellung umfassend fachlich beraten lassen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und richtet sich nach den entstandenen Kosten. Maximal können 50% der als förderfähig anerkannten Kosten bezuschusst werden. Pro Objekt ist die Förderung auf 10.000 € begrenzt.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Zum Beispiel:

  • Instandsetzung und Sanierung von Fassaden, Austausch von Türen, Fenstern und Schaufenstern. Hierbei hat deren Gestaltung der architektonischen Formensprache des gesamten Gebäudes in seiner ursprünglichen Architektur zu entsprechen.
  • Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung erhaltenswerter ursprünglicher Fassaden- und Fenstergliederungen.
  • Gestaltung von Abstandsflächen, Vorgärten und öffentlich zugänglichen Innenhöfen.
  • Begrünung von Fassaden, Mauern (sofern es sich nicht um historische bzw. denkmalgeschützte Mauern und Fassaden handelt) und Garagen einschließlich der notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen.

Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?

Zum Beispiel:

  • Maßnahmen, die nicht oder nur in sehr geringem Maße zu einer Verbesserung des Ortsbildes führen würden
  • Reine Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen
  • Energetische Maßnahmen (z.B. Fassadendämmung)
  • Maßnahmen, die ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde Nümbrecht bereits vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden.Eigenleistungen (Sach- und Arbeitsleistungen)

     
  • ​​​​​Geltungsbereich Fassaden Hofprogramm - Karte (PDF)

Wo gibt es weitere Informationen für Interessierte?

Telefonisch beim Bauamt der Gemeinde Nümbrecht:

Klaudia Altwicker

Hauptstraße 16

51588 Nümbrecht

Tel: 02293/302-144

Klaudia.altwicker@nuembrecht.de