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Aufgaben

Die Wahlzeit des Bürgermeisters beträgt nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen 6 Jahre.

Die Aufgaben des Bürgermeisters sind ebenfalls in der Gemeindeordnung festgelegt:

  • Repräsentation des Rates und der Gemeinde
  • Vertretung des Rates und der Gemeinde im Rechtsverkehr
  • Leitung und Steuerung der Verwaltung
  • Geschäftsverteilung und innere Organisation der Verwaltung
  • Fachaufsicht und Dienstaufsicht
  • Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse

Der Bürgermeister hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeit von Rat und Verwaltung zum Wohl der Gemeinde erfolgt.