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Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde Nümbrecht erhebt eine Zweitwohnungssteuer nach der gemeindlichen Zweitwohnungssteuersatzung. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet.

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat.

Wer eine Zweitwohnung bezieht, vorhält oder aufgibt, ist verpflichtet, der Gemeinde dies innerhalb eines Monats bekannt zu geben.

Einzelheiten können der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Nümbrecht entnommen werden.

Kontakte

brigitte.degner@nuem...02293 302 136 Fachbereich III - Fachgebiet I

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