Partner

Straßenaufbrüche

Wird für die Herstellung der Anschlussleitungen (Kanal und Wasser) ein Straßenaufbruch oder Durchpressung erforderlich, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, die Genehmigung des Straßenunterhaltungspflichtigen einzuholen. Die Arbeiten müssen von einem dazu berechtigten und von der Gemeinde zugelassenen Unternehmen hergestellt werden. Die wegen der Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nötigen Sicherungs-, Sperr- und evtl. Umleitungsmaßnahmen sind über das Bauamt der Gemeinde, die Polizeibehörde und Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zu beantragen und nach den Anweisungen dieser Behörden durchzuführen.

Nach Beendigung der Arbeiten ist das in Anspruch genommene Straßenland sofort wieder in den ursprünglichen und verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

Kontakte

angelika.franz@nuemb...02293 302 243 Fachbereich III - Fachgebiet III/2

Bauamt