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Reisegewerbekarte

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, sowie Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht    
    oder
  2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,

betreibt ein Reisegewerbe.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Sie kann hier beantragt werden, wenn Sie mit Wohnsitz in Nümbrecht gemeldet sind. Die Reisegewerbekarte gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.

Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen; dies gilt auch, wenn die Beschäftigten an einem anderen Ort als der Inhaber tätig sind.

Benötigte Unterlagen 

  • Antragsvordruck
  • Führungszeugnis für Behörden der Belegart „O“ (nicht älter als drei Monate). Dieses muss beim Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. In dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses ist unbedingt der Verwendungszweck "Antrag Reisegewerbe“ und folgende Empfängeranschrift anzugeben: „Bürgermeister, Amt 32, Postfach 1120, 51581 Nümbrecht“.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate). Auch diese Auskunft muss beim Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. In dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses ist ebenfalls der Verwendungszweck "Antrag Reisegewerbe“ und folgende Empfängeranschrift anzugeben: „Bürgermeister, Amt 32, Postfach 1120, 51581 Nümbrecht“.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Gummersbach)
  • Passbild aus neuester Zeit
  • Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
  • Sollen unverpackte Lebensmittel verkauft werden, ist auch eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises Gummersbach)

Stellen Sie den Antrag als juristische Person, zum Bespiel als GmbH oder eingetragener Verein müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z.B. Geschäftsführer/-innen, Vorsitzende) bei der Antragstellung vorlegen.

Gebühr

  • Reisegewerbekarte:     200 EUR

Die Verwaltungsgebühr ist bei Aushändigung der Reisegewerbekarte zu entrichten.

Kontakte

kevin.holdenried@nue...02293 302 162 Fachbereich I - Fachgebiet II

Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt)