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Gaststätten-Gestattung

Eine "Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke zu verabreichen.

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Ordnungsamt mit dem vollständig ausgefüllten Vordruck durch den Verantwortlichen des Veranstalters (z.B. Vereinsvorsitzenden oder eine von ihm bevollmächtigte Person) gestellt werden.

Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung und beträgt 25,00 € bis 375,00 €.

Kontakte

kevin.holdenried@nue...02293 302 162 Fachbereich I - Fachgebiet II

Ordnungsamt, Ordnungs- u. Gewerberecht (Ordnungsamt)